Möchten Sie in den Urlaub fahren oder sind Sie aus anderen Gründen verhindert?
Im Rahmen der Pflegeversicherung stehen pflegenden Angehörigen 28 Tage als Erholungsphase oder stundenweise Betreuung der zu Pflegenden zu.
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Im Rahmen der Pflegeversicherung stehen pflegenden Angehörigen 28 Tage als Erholungsphase oder stundenweise Betreuung der zu Pflegenden zu.